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Recht auf kostenfreie Auskunft bei Schufa und Co

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Ich drucke dann mal fleissig…. :)

Warum ist der Kredit so teuer? Warum will der Onlinehändler nur bei Vorkasse liefern? Weshalb ist der Abschluss eines Handyvertrages unmöglich? Die Antwort lautet im Regelfall: Scoring. Für die Anbieter solcher Bewertungsdatenbanken über Kunden gelten ab 01.04. neue gesetzliche Regelungen, die Verbraucher auf jeden Fall nutzen sollten.

Bislang verlangten die meisten Anbieter Geld, wenn Verbraucher wissen wollten, was die Auskunfteien über sie speichern. Die neue gesetzliche Regelung verpflichtet die Anbieter nun, einmal jährlich kostenlos Auskunft darüber zu geben, welche Daten bei ihnen gespeichert sind und wie die Score-Werte berechnet werden. Bekannteste Auskunftei in Deutschland ist die Schufa, doch es gibt darüber hinaus noch viele weitere Firmen, die mit der Berechnung von Bonitätswerten (also der finanziellen Lage) Geld verdienen.

Die Verbraucherzentralen stellen einen Musterbrief und eine Liste mit Anschriften von Auskunfteien zur Verfügung. Den angepassten Musterbrief kann jeder an diese schicken und Auskunft verlangen. Nur auf diese Weise kann man erfahren, ob und wenn ja, welche Daten gespeichert sind – und ob diese korrekt sind. In der Vergangenheit zeigten Studien, dass fehlerhafte Werte zu Falschbewertungen führten. Unter Umständen kam es dadurch zu Nachteilen für Verbraucher, wie zum Beispiel, dass Kredite für den Kunden deutlich teurer waren, weil das Ausfallrisiko zu hoch eingeschätzt wurde.

Um zu prüfen, ob die Anbieter sich an die gesetzlichen Auskunftspflichten halten, bittet der Verbraucherzentrale Bundesverband Sie um Ihre Mithilfe: wenn Sie Auskunft von einer Auskunftei erhalten haben, nehmen Sie bitte an unserer Umfrage dazu teil, ob alles zu Ihrer Zufriedenheit funktioniert hat oder nicht. Die neue Regelung geht auf eine Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverband zurück.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Update 18.04.2010: Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Musterbrief der Verbraucherzentrale nicht ganz tauglich ist. Es ist unbedingt notwendig, dass eine rechtsgültig unterschriebene Kopie des Personalausweises mitgeschickt wird. Die Schufa hat ein eigenes Formular, wobei ich bezweifle, dass dessen Nutzung zwingende Voraussetzung für das Auskunftsrecht ist.

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